Zeitenwende: -19% Umsatzsteuer – 2023 – Photovoltaik wird deutlich preiswerter!
Dank der staatlichen Förderung privater PV Anlagen durch den Wegfall der Umsatzsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter und Akkus für private Nutzer wird der Erwerb von Solartechnik zur privaten Stromerzeugung erschwinglich …
FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.
Informationen zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an!
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden.
Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.
Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt.
Bezogen auf die bisher vorhandenen Informationen des Gesetzgebers, zum 01.01.2023 bezüglich der Befreiung von der Umsatzsteuer in Höhe von 19%, benötigen wir vom Käufer die Bestätigung, das das gekaufte PV Material und Zubehör im Sinne des Gesetzgebers verwendet wird.
Wenn einzelne Komponenten einer PV Anlage erworben werden, muß der Käufer den Nachweis erbringen das die weiteren nötigen Komponenten zum Betrieb einer PV Solar Anlage bereits vorhanden sind.
Der bisherige „Stand der Dinge“…
Im Bereich mobiler Beschallungs- und Veranstaltungstechnik nutzen und vermieten wir seit vielen Jahren Stromerzeuger mit Benzin- und Dieselgeneratoren.
So können wir die benötigte Energie auch Off-Grid an Orten zur Verfügung zu stellen, wo kein Zugriff auf das öffentliche Stromnetz möglich ist, bzw. die Kabelverlegung mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden ist.
Die Nachteile dieser Technik liegen in der CO² Belastung, durch die Nutzung fossiler Energie, und der störenden Geräusch Emissionen.
Lithium-Eisenphosphat – nachhaltiger und leistungsfähiger …
Durch die Lithium, bzw. LiFePo4/LFP4 Batterie Technologien sind auch endlich leistungsfähige „Powerstations“, Stromspeicher für den mobilen und stationären Einsatz (z.B. als USV/Notstromversorgung) verfügbar, und wirtschaftlich nutzbar, geworden.
Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LiFePO4 oder LFP4) bieten viele Vorteile im Vergleich zu Bleisäurebatterien und anderen Lithiumbatterien.
Sie halten länger, sind wartungsfrei, extrem sicher und leicht und haben eine verbesserte Entlade- und Ladeeffizienz – um nur einige Vorteile zu nennen.
LiFePO4-Batterien sind aufgrund ihrer langen Lebensdauer und der Wartungsfreiheit die beste Investition, die Sie langfristig tätigen können!
Die Ladezyklen normaler Blei-Gel-AGM Akkus liegt bei ca. 300-500 – die von LiFePo4/LFP4 Batterien bei ca. 3000-4000 bei jeweils 90% Entladung. Bei geringerer Entladetiefe bis zum Nachladen wird der Unterschied der Nutzungsdauer noch deutlicher.
Somit sind die LiFePo4/LFP Batterien trotz der anfangs höheren Anschaffungskosten über die durchschnittliche Lebensdauer von 15 Jahren viel wirtschaftlicher als die technisch überholten Standard Batterien, die in dieser Zeit 5-6x ausgetauscht werden müssen.